Nachweis der Bedürftigkeit

Um gegenüber den Lieferanten der Tafel Neutraubling glaubwürdig zu sein und auch im Allgemeinen einem Missbrauch vorzubeugen, müssen alle Kunden ihre Bedürftigkeit nachweisen. Die Ermittlung der Bedürftigkeit orientiert sich an der Abgabenordnung § 53 unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und wird von der Tafel Neutraubling danach festgelegt. Als ausschlaggebendes Kriterium für die Bedürftigkeit zählt ein vorliegender oder rechtlich möglicher SGB II bzw. SGB XII Bescheid. Weiterhin sollen in Notfallsituationen auch Einzelfallentscheidungen durch Beratungsstellen möglich sein.

Was benötigen wir als Nachweis

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweis
  • Rentenbescheid
  • Grundsicherung
  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid ALG I oder  II
  • Asylbescheid
  • Landkreispass

Kundenausweis

Alle unsere Kunden der Tafel bekommen einen Kundenausweis ausgestellt. Die Gültigkeit des Ausweises richtet sich nach der Befristung der vorliegenden Unterlagen zum Nachweis der Bedürftigkeit.